Anpassung der Steuerabzüge
Das Eidgenössische Finanzdepartement und der Kanton Bern passen die Steuertarife und die Abzüge der Teuerung an
Um die Auswirkungen der kalten Progression auszugleichen, passt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) jährlich die Tarife und Abzüge bei der direkten Bundessteuer an. Für das Steuerjahr 2024 passte das EFD die Tarife und Abzüge bei der direkten Bundessteuer bereits an. Die kalte Progression wird per 1. Januar 2024 vom EFD und vom Kanton Bern wie folgt ausgeglichen:
Auf Stufe Bund:
- Anpassung der Tarife bei der direkten Bundessteuer
- Kinderabzug je Kind CHF 6’700 statt 6’600
- Kinderdrittbetreuungskostenabzug je Kind CHF 25’500 statt 25’000
- Aus- und Weiterbildungskosten CHF 12’900 statt 12’700
- Verheiratetenabzug CHF 2’800 statt 2’700
- Zweiverdienderabzug CHF 13'900 statt 13’600
Auf Stufe des Kantons Bern (Kantons- und Gemeindesteuern):
1. Einkommenssteuertarif nach Art. 42 und 44 StG gemäss Regierungsratsbeschluss vom 26. April 2023
2. Übrige Tarife, Abzüge und Steuerfreibeträge im Steuergesetz – voller Ausgleich mittels Dekrets des Grossen Rats beschlossen in der Herbstsession 2023, z.B.:
- Kinderabzug je Kind CHF 8’300 statt 8’000
- Kinderdrittbetreuungskostenabzug je Kind CHF 16'000 statt 12’000
- Abzug für auswärtige Ausbildung je Kind CHF 6'400 statt 6’200
- Fahrkosten CHF 7’000 statt 6’700
- Aus- und Weiterbildungskosten CHF 12’500 statt 12’000
- Verheiratetenabzug CHF 5’300 statt 5’200
- Zweiverdienderabzug CHF 9’500 statt 9’300
- Freigrenze Vermögenssteuer CHF 100’000 statt 97’000
Des Weiteren hat der Grosse Rat für das Steuerjahr 2024 die Steueranlage für juristische Personen um zwei Steuerzehntel von 2,820 auf 2,620 gesenkt. Bei den natürlichen Personen soll eine Senkung der Steueranlage per 2025 erfolgen.
Ab dem Steuerjahr 2025 werden auf Stufe Bund folgende Abzüge erhöht:
- Kinderabzug je Kind CHF 6’800 statt 6’700
- Aus- und Weiterbildungskosten CHF 13’000 statt 12’900
Der Ausgleich der kalten Progression führt zu Anpassungen über alle Tarifstufen. In diesem Zusammenhang hat die Eidgenössische Steuerverwaltung das Rundschreiben «Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge 2025 / Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer für das Steuerjahr 2025» publiziert. Die Rundschreiben sind hier abrufbar.
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